Beschreibung
Die Arbeit versucht unter Rückgriff auf das Konzept des
reintegrative shaming einen Beitrag zur Überwindung des
kriminologischen Erklärungspatts zwischen Ätiologie und
labeling approach zu leisten. Außerdem fragt sie, inwieweit sich
die theoretischen Vorgaben Braithwaites in der kriminalpräventiven
Praxis umsetzen lassen. Das Hauptaugenmerk richtet sich hierbei auf das
aus Neuseeland und Australien stammende conferencing. Zentrale
Einwände hiergegen werden diskutiert. Abschließend wird die Frage
aufgeworfen, inwiefern sich diese alternative strafrechtliche
Reaktionsform auch auf die besonderen gesellschaftlichen und rechtlichen
Verhältnisse der Bundesrepublik übertragen lässt.