Beschreibung
Diese rechtsgeschichtliche Abhandlung eröffnet zur alten Streitfrage nach
dem Haftungsmaßstab des Beauftragten im klassischen römischen Recht neue
Perspektiven: Sie stellt die insoweit sehr dissonanten Quellen in ein
Spannungsverhältnis zwischen dem sich erst allmählich entwickelnden
Utilitätsgedanken und der römischen Freundschaft (amicitia) als
sozialgeschichtlichem Hintergrund des mandatum. Am Ende wird daraus unter
Berücksichtigung der im Vergleich zur heutigen Zeit existentiellen
Bedeutung des Auftrags in Rom ein Vorschlag für das Haftungsregime der
§§ 662 ff. BGB entwickelt.
Tobias Rundel, geb. 1977 in Hamm/Westfalen. Ab 1997 Jurastudium an der
Westf. Wilhelms-Universität Münster. 2002 Erstes Juristisches
Staatsexamen. Seit 2004 Referendar am Hans. Oberlandesgericht Hamburg.