Beschreibung
Die Produktzulassung im Telekommunikationssektor wurde durch die sog.
R&TTE-Richtlinie grundlegend geändert.
In vorliegender Arbeit werden die Umsetzung dieser Richtlinie durch das
FTEG, der Ablauf der Zulassung von Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen in Deutschland und damit einhergehende
Änderungen dargestellt.
Schließlich wird aufgezeigt, dass § 12 FTEG, der zum Erlass einer
Verordnung zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern
ermächtigt, nicht den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügt.
§ 12 FTEG
und die auf ihm beruhende BEMFV sind somit verfassungswidrig.