Beschreibung
Der Führungsstil in Unternehmen offenbart, welche Bedeutung sie dem
Persönlichkeitsschutz ihrer Beschäftigten beimessen. Er offenbart
zugleich, wie sie es mit vorbeugendem betrieblichen Gesundheitsschutz
halten, den die Arbeitsrechtsordnung mit wachsendem Nachdruck von ihnen
einfordert.
Beides wird in der betrieblichen Praxis, aber auch im Rechtsgebrauch der
Gerichte für Arbeitssachen noch weitgehend vernachlässigt.
Die hiesige Studie unternimmt deshalb exemplarisch anhand des
Weisungsrechts des Arbeitgebers (§ 106 GewO n.F.) den Versuch, juristische
Ansatzpunkte zu benennen, die den erwähnten normativen Geboten in der
praktischen Rechtsanwendung verstärkt Gehör verschaffen könnten.