Beschreibung
Untersuchungshaft gilt als das schärfste strafprozessuale
Zwangsmittel, das nur als ultima ratio eingesetzt werden
darf. Der Gesetzgeber hat angesichts der besonderen
Belastungen des Vollzugs für Jugendliche versucht, den
Anwendungsbereich bei jungen Menschen einzuschränken.
Untersuchungshaftvermeidung findet gegenwärtig allerdings
immer noch in sehr begrenztem Rahmen statt.
In der vorliegenden Untersuchung werden Entwicklung und
Durchführung des Hamburger Konzepts beschrieben. Neben den
Erfahrungen der Beteiligten geht es um die Bewertung des
Erfolgs der Maßnahmen sowie um Überlegungen und Empfehlungen
zur Weiterentwicklung der U-Haftvermeidung bei Jugendlichen.