Beschreibung
Die Arbeit setzt sich mit den Entwürfen des Konvents sowie mit anderen
Vorschlägen zur Herstellung und Aufrechterhaltung einer präziseren
Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der EU
auseinander. Die Forderung nach einer solchen Kompetenzordnung wurde in
der Vergangenheit von Ministerpräsidenten deutscher Länder erhoben. In der
öffentlichen Diskussion wurde der Eindruck erweckt, dass ein Großteil des
nationalen Rechts durch gemeinschaftliche Vorgaben determiniert sei. Die
Untersuchung zeigt, dass es sich größtenteils um eine lediglich
“gefühlte”
intensive Beeinträchtigung handelt.