Beschreibung
Gegenstand dieser Arbeit ist die rechtliche Einordnung des
Gründungsstadiums der Stiftung zwischen dem Abschluss des
Stiftungsgeschäfts und der Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig.
Entgegen eines Teils der Literatur wird die generelle Anerkennung einer
rechtsfähigen Vorstiftung – analog zu den Grundsätzen für
Korporationen –
abgelehnt und eine differenzierte Betrachtung befürwortet. Bei der
Stiftung unter Lebenden kann der Stifter gestaltend tätig werden, indem er
z.B. Rechtsgeschäfte für die künftige Stiftung abschließt oder eine
(vorübergehende) unselbständige Stiftung gründet. Bei der Stiftung von
Todes wegen muss § 84 BGB sowohl im Zivil- als auch im Steuerrecht
einheitlich Anwendung finden.