Beschreibung
Kant kennt eine Definition von “Religion”: sie ist “Erkenntnis aller
Pflichten als göttlicher Gebote”. Was aber ist “Offenbarung”? Kant
verwendet diesen Begriff, aber er definiert ihn nicht ausdrücklich. Die
Mehrheit der Interpretationen zur Religionsphilosophie Kants läßt diese
Frage auf sich beruhen, weil eine Offenbarung von der kritischen Vernunft
ohnehin nicht zugelassen werde. Demgegenüber behauptet diese Studie, erst
müsse untersucht werden, was Kant unter “Offenbarung” verstehe, bevor ein
Urteil über seine Stellungnahme angebracht sei.
Reich Gottes und Kirche, Erlösung und Erziehung, Sinnlichkeit und
Sittlichkeit sind Stichworte, die in diesem Zusammenhang aufgerufen
werden.
Thomas Hanke, Jg. 1978, Dr. theol., Lic. phil., ist Lehrbeauftragter für
Philosophie der Neuzeit in Frankfurt am Main und arbeitet dort an einem
Habilitationsprojekt.