Beschreibung
Mit Urteil vom 11. Oktober 1960 hat der BFH den subjektiven
Fehlerbegriff geprägt. Danach gelten Bilanzen als richtig, wenn der
Bilanzierungspflichtige bei ihrer Aufstellung die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns an den Tag gelegt hat. Eine
Bilanzberichtigung ist damit ausgeschlossen.
In dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob der subjektive
Fehlerbegriff Geltung haben kann. Ausgehend von der Intention des
BFH, dem Kaufmann Bestandsschutz zu gewähren, wird geprüft, ob
im Handels- und Steuerbilanzrecht Bestandsschutz zu gewähren ist
und wie dieser auszugestalten ist.