Beschreibung
Durch die bis zur Einführung des “Gesetz zur Regelung der
Rechtsverhältnisse der Prostituierten” geltende Sittenwidrigkeit der
Prostitutionstätigkeit hatten Prostituierte unter ihrer Berufsbezeichnung
bis zum Jahr 2002 keinen Zugang zur Sozialversicherung. Es ist zu fragen,
inwiefern sich diese Rechtsprechung auf ihre Lebenslage im Alter auswirkt
und warum der gewollte Ausstieg für viele langjährig in der Prostitution
tätige Frauen erschwert ist.
Anhand von leitfadengestützten Interviews
werden fünf Prostituierte zwischen 47 und 61 Jahren sowie fünf
Mitarbeiterinnen von Prostituiertenberatungsstellen zur Existenz von
Prostitution im Alter befragt.