Beschreibung
Das Jugendgericht kann zur Förderung der Erziehung des jugendlichen Täters
Weisungen erteilen. Während § 10 Abs. 2 JGG hierfür die Zustimmung der
Eltern verlangt, enthält § 10 Abs. 1 JGG für die dort aufgeführten
Weisungen kein Zustimmungserfordernis. Das vorliegende Werk befasst sich
mit der hieraus resultierenden Frage, ob diese Weisungen ohne Zustimmung
verhängt werden dürfen oder ob ein solches Vorgehen das elterliche
Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG verletzt. Mit Hilfe einer
Auslegung des § 10 Abs. 1 JGG und dessen verfassungsrechtlicher Überprüfung
wird ein praxistauglicher Vorschlag zur Behebung dieses Konflikts
erarbeitet (sog. modifizierte Wächteramtslösung).