Beschreibung
Art. 1 der Verfassung Russlands erklärt den größten Flächenstaat der Welt
zu einer Föderation. Die vorliegende Arbeit untersucht die normative
Konkretisierung des proklamierten föderativen Staatsaufbaus anhand des
Verfassungstextes sowie einfachgesetzlicher Normen. Hier zeigt sich, dass
die fortlaufende Gesetzgebung in immer stärkerem Maße den föderativen
Gedanken untergräbt. Neben die Darstellung des russländischen Rechts
treten auch Vergleiche zu den deutschen bundesstaatlichen Ausformungen.
Dabei werden nicht nur Unterschiede, sondern auch Gemeinsamkeiten sichtbar
gemacht.