Beschreibung
Die vorliegende Untersuchung widmet sich der bisher kaum untersuchten Frage, ob und inwiefern den Belangen des Artenschutzes im Rahmen des geltenden Rechts bei der erstmaligen Freisetzung, beim Inverkehrbringen und beim kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen angemessen Geltung verschafft werden kann. Dabei zeigt sich, dass sowohl der Artenschutz innerhalb des Gentechnikrechts als auch das Artenschutzrecht gegenüber dem Gentechnikrecht oft nur suboptimal zur Geltung kommen. Dies ist ein Befund, der dem landläufigen Bild eines starken
Naturschutzregimes und eines strengen Gentechnik-Risikomanagements zuwiderläuft.
Dies führt auch zu Problemen mit Relevanz für Grundrechte und Demokratie.