Beschreibung
Am 22. 10. 2010 hat der Rat der EU eine neue Tierversuchsrichtlinie
beschlossen. Sie stellt im Vergleich zu ihrer Vorgängerin strengere
Anforderungen an Tierversuche, verwirklicht damit über den – kompetentiell
allerdings zweifelhaften – Hebel der Binnenmarktharmonisierung
ambitionierte Tierschutzziele, beschränkt aber auch die grundrechtlich in
der EU wie im Grundgesetz robust geschützte Wissenschaftsfreiheit. Die
Schrift zeigt, dass sie dabei die (unions-)verfassungsrechtlich
voreingestellte Rechtsgüter-Balance zwischen Tierschutz und (Gesundheits-)
Forschung nicht durchweg wahrt.