Beschreibung
Nachdem der Gesetzgeber, nicht zuletzt auf Grund der sich häufenden
Datenskandale erkannt hat, dass das BDSG für die Wahrung eines
angemessenen Datenschutzniveaus in seiner damaligen Form nicht mehr
ausreichend war, hat er es in den Jahren 2009/2010 eingehend reformiert.
Eine umfassende Analyse dieser Änderungen zeigt jedoch, dass das BDSG auch
nach der Novellierung nur bedingt geeignet ist, ein umfassendes
Schutzniveau sicherzustellen. Ausgehend von diesem Ergebnis erarbeitet der
Autor allgemeine Vorgaben und konkrete Vorschläge für die erforderliche
weitere Novellierung.