Beschreibung
Im Sozialrecht finden sich neben den als subjektiven Rechten
ausgestalteten Sozialleistungsansprüchen eine Reihe von
verbraucherschutzähnlichen Vorkehrungen, die dazu dienen, den
Leistungsberechtigten über die Ausstattung mit Leistungsansprüchen hinaus
zu ihrem Recht und zur Gestaltung der Leistungen unter ihrer Mitwirkung zu
verhelfen. Dabei geht es um die rechtlichen Problemstellungen der Anliegen
der Partizipation und des Schutzes des Sozialleistungsberechtigten in den
Dimensionen der Leistungserschließung, des Leistungsbezuges und der
Unterstützung bei Nachteilen und Schädigungen im Leistungsbezug.