Beschreibung
Der alte Mensch als Straftäter stellt ein bisher kaum beachtetes Feld der
Kriminalwissenschaften dar. Im Rahmen der fortschreitenden Alterung der
Gesellschaft werden jedoch immer häufiger auch ältere Menschen mit dem
Gesetz in Konflikt geraten. Dies wirft die Fragen nach der quantitativen
und der qualitativen Dimension der “grauen Kriminalität” sowie nach der
diesbezüglichen Verfolgungspraxis der Strafverfolgungsbehörden auf.
Welchen Einfluss hat das Alter auf die Entstehung kriminellen Verhaltens?
Inwiefern darf höheres Lebensalter überhaupt ein Kriterium der
Strafzumessung sein?
Die Autorin, * 14.9.83, studierte Rechtswissenschaften an der Johann
Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.