Beschreibung
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 25. Juni 2012 darf es 2013 nur
mehr 15 Überhangmandate geben. Ab dem 16. wäre die Wahl ungültig.
Das Gericht in Karlsruhe hat aber auch die sog. negative Stimmenmacht
verworfen, die durch das Stimmensplitting entsteht. Das bisherige
Wahlgesetz ist also “Schnee von gestern”.
Der Bundestag muss deshalb rasch ein neues Gesetz verabschieden, und zwar
ohne Mandatsüberhang und ohne negative Stimmenmacht, und das heißt ohne
Stimmensplitting.
Dr. Manfred C. Hettlage, 1938, langjähriger Wirtschaftsredakteur, lebt und
arbeitet seit 2003 als rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Publizist
in München.