Beschreibung
Während die Sicherungsverwahrung gegen Jugendliche zunächst nicht
angeordnet werden durfte, eröffnete der Gesetzgeber 2008 mit der
Einführung des § 7 Abs. 2 bis 4 JGG die Möglichkeit, nachträgliche
Sicherungsverwahrung auch gegen zur Tatzeit Jugendliche zu verhängen.
Diese Arbeit behandelt insbesondere die Voraussetzungen der Anordnung
dieser Maßregel sowie die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der EMRK.
Untersucht wird zudem die kriminalpolitische Notwendigkeit anhand der
Strafverfolgungsstatistiken und der Auswertung einer Befragung der
Vorsitzenden der Jugendkammern in fünf Bundesländern.