Beschreibung
Die Gesetzgebung der Länder ist höchster Ausdruck ihrer Eigenstaatlichkeit. Hierin unterscheiden sie sich von bloßen Selbstverwaltungskörperschaften. Trotzdem gehört die fortschreitende Erosion von Gesetzgebungskompetenzen der Länder zu einem prägenden Phänomen des deutschen Bundesstaates. Mit Blick auf den europäischen Integrationsprozess stellt sich die (Kompetenz-) Verteilungsfrage umso dringlicher. Die vorliegende
Untersuchung fragt deshalb nach den Grundlagen bundesstaatlicher Vielfalt anhand der Gesetzgebung der Länder. Sie entfaltet damit eine Grundfrage des deutschen Staatsrechts in einer historisch-theoretischen, einer dogmatischen und einer prinzipiellen Perspektive. Der Autor zeigt dabei, wie unterschiedliche Elemente des Bundesstaates korrespondieren, und unternimmt eine Neubewertung des verfassungsrechtlichen Verhältnisses von Gesetzgebung und dem Status der Länder.