Beschreibung
Die 2009 in Deutschland in Kraft getretene
UN-Behindertenrechtskonvention
wurde als Meilenstein des internationalen
Menschenrechtsrechtsschutzes bejubelt. Auch in Deutschland ist sie
mit großen Erwartungen für die umfassende Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen verbunden.
Dörte Dörschner untersucht unter besonderer Berücksichtigung des in
der Konvention festgeschriebenen Rechts auf inklusive Bildung,
welche Konsequenzen sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention
für den Rechtsanwender ergeben. Sie analysiert, welche Maßnahmen
von Bund und Ländern erforderlich sind, um eine möglichst
umfassende Wirkung der Konvention in diesem Bereich zu
gewährleisten. Überdies erörtert sie in diesem Kontext das Verhältnis
Deutschlands zur Europäischen Union, die ebenfalls Vertragspartei der
UN-Behindertenrechtskonvention ist.