Beschreibung
Die immer weiter reichenden, medizinischen Möglichkeiten zur
Lebenserhaltung geraten verstärkt in Konflikt mit
rechtlichen Aspekten. Denn der Todeszeitpunkt des Menschen
ist in der Rechtsordnung nicht bestimmt. Der Hirntod des
Menschen gilt nach wie vor als ausschlaggebendes Kriterium
für den Todeszeitpunkt und auch als Entnahmekriterium zum
Zwecke einer Organtransplantation. Wann aber treten Ende der
zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit und des grundrechtlichen
Lebensschutzes wirklich ein? Ziel dieser Studie ist die
Bestimmung eines möglichst praktikablen und
verfassungsgemäßen Todeszeitpunktes.