Beschreibung
Obwohl die Todesstrafe in den letzten Jahrzehnten deutlich
zurückgedrängt worden ist, wird sie noch immer in einer
Reihe von Staaten praktiziert. Begründet wird ihre Anwendung
häufig mit einer Abschreckungswirkung. Ob diese tatsächlich
besteht, ist trotz zahlreicher empirischer Untersuchungen
umstritten. Die vorliegende Arbeit befasst sich daher mit
der Frage, ob sich eine Abschreckungswirkung der Todesstrafe
empirisch belegen lässt. Die Arbeit ist Teil eines
Metaanalyseprojekts des Instituts für Kriminologie der
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und des Instituts für
Volkswirtschaftslehre der Technischen Universität Darmstadt.
Christian Tobias Folter ist Rechtsanwalt in
Frankfurt am Main.