Beschreibung
Der Regressanspruch des gesetzlichen Unfallversicherers kann sich aus originärem oder aus derivativem Recht ergeben und durch Teilungsabkommen modifiziert sein. Mit dieser Arbeit wird eine Systematisierung dieser Anspruchsgrundlagen vorgenommen. Auf Basis der Rechtsprechung und Literatur seit Beginn der gesetzlichen Unfallversicherung 1885 kann sodann für jeden Versicherungsfall zu einem rechtlich vertretbaren Ergebnis gelangt werden, ob der Regressanspruch aus originärem oder aus derivativem Recht besteht und anschließend ob dieser durch ein rechtlich wirksames Teilungsabkommen modifiziert ist.
Der Autor ist als Rechtsanwalt in einer auf das Regressrecht spezialisierten Kanzlei in München tätig.