Beschreibung
Das Fürstentum Waldeck brachte bereits im frühen
19. Jahr-hundert zwei Verordnungen für flächendeckende Erste
Hilfe hervor. Erst später verbreitete sich der Gedanke der
Ersten Hilfe im heutigen Sinne durch die Rot-Kreuz-Idee und
durch die Samaritervereine, geprägt von den Vorstellungen
Friedrich von Esmarchs.
Gleichwohl nahm der Gesetzgeber in Waldeck keine
Vorreiterrolle ein, sondern bemühte sich – wie auch andere
zeitgenössiche Gesetzgeber – vor allem um die
Wiederbelebung Scheintoter, damit sie nicht lebendig
begraben würden. Die Edition beider Verordnungen illustriert
eine Episode historischen Medizinalwesens als Früchte der
Aufklärung im Fürstentum.
Wolf-Dieter Barz (Dr. jur.) beschäftigt sich
seit fast 40 Jahren mit historischen Rechtsquellen. Er
arbeitet als Rechtsbibliothekar im
Bundesverfassungsgericht.