Beschreibung
Das Erbrecht der kurkölnischen Rechtsordnung von 1663 ist
zeittypisch. Dies ist deutlich erkennbar an der zentralen
Rolle des Erbrechts innerhalb dieser Rechtsordnung und an
seiner Prägung durch das ius commune. Der
gemeinrechtliche Einfluss wirkte jedoch in jedem Teilbereich
des kurkölnischen Erbrechts unterschiedlich deutlich. Es
prägte die sozialen und rechtlichen Entwicklungen dieser
Zeit in Kurköln nur insoweit, als es gegenüber dem Ortsrecht
als vorteilhaft angesehen wurde.
Britta Jilge ist Rechtsanwältin in einer
internationalen Wirtschaftskanzlei in München.