Beschreibung
Das Urheberrecht ist seit jeher durch technische
Innovationen beeinflusst, aus denen neue urheberrechtliche
Nutzungsarten hervorgehen können. Für die Vertragspraxis
stellt sich die Frage, ob Urheber und Werkverwerter vorab
vertragliche Vereinbarungen über zunächst unbekannte
Nutzungsarten treffen können. Während mit Inkrafttreten des
Urheberrechtsgesetzes zunächst ein striktes Verbot für
Verfügungen über unbekannte Nutzungsarten statuiert wurde,
lässt das seit dem Jahr 2008 geltende Recht Vereinbarungen
über solche Nutzungsarten unter bestimmten Voraussetzungen
zu. Die Arbeit untersucht die geltenden gesetzlichen
Regelungen für unbekannte und neue Nutzungsarten und
hinterfragt, ob die neuen Vorschriften einen angemessenen
Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber, der
Werkverwerter und der Werknutzer gewährleisten.