Beschreibung
In der Praxis des Transportrechtes geht es regelmäßig vor
allem um die Frage nach der Haftung des Frachtführers bzw.
des Verfrachters. Steht diese Einstandspflicht einmal fest,
folgt stets die Frage nach dem Umfang der Haftung, mithin
die Frage nach dem ersatzfähigen Schaden, denn das
Transportrecht ist voll von Haftungsbeschränkungen. Die
Ersatzpflicht ist häufig auf den Wertersatz reduziert und
zusätzlich der Höhe nach begrenzt. Diese Arbeit stellt
umfassend dar, welcher Ersatz in den verschiedenen
Haftungsfällen des Transportrechtes durch den
einstandspflichtigen Beförderer zu leisten ist.