Beschreibung
Der Rechtsprechungskonflikt zwischen dem BVerfG und dem EGMR
ist durch den einfachgesetzlichen Rang der EMRK sowie durch
die Ablehnung der Wirkung der Entscheidungen des EGMR über
den entschiedenen Fall hinaus in der innerdeutschen
Rechtsprechung geprägt. In der vorliegenden Arbeit wird eine
Rangerhöhung der EMRK sowie eine Verpflichtung zur Befolgung
der EGMR durch eine entsprechende Gesetzesänderung
vorgeschlagen, um eine Subsidiarität gegenüber dem EGMR als
Kontrollinstanz zu erreichen und eine völkerrechtliche
Pflichtverletzung nach Art. 46 Abs. 1 EMRK zu vermeiden.