Beschreibung
Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen lösen
steuerrechtliche Folgen sowohl bei der Körperschaft als auch
beim Anteilseigner aus. Eine zutreffende
Gesamtsteuerbelastung wird in der Zusammenschau beider
Besteuerungsebenen nur erreicht, wenn die Steuer
gleichermaßen gegenüber der Körperschaft und gegenüber dem
Anteilseigner zutreffend festgesetzt wird. Um dies
sicherzustellen, ermöglicht § 32a KStG punktuelle
Durchbrechungen der Bestandkraft von Steuer- und
Feststellungsbescheiden. Die vorliegende Arbeit unterzieht
die Regelung des § 32a KStG einer detaillierten Analyse, mit
dem Ziel, zur Beantwortung der zahlreichen durch die
Vorschrift aufgeworfenen Auslegungsfragen beizutragen.