Beschreibung
Die Richtlinie 2014/57/EU statuiert eine allgemeine Pflicht
zur Kriminalisierung von Insiderhandel und
Marktmanipulation und kann im Prinzip die horizontale und
vertikale Kohärenz des Binnenrechts des Mitgliedstaates als
eigenständiges System beeinflussen. Obwohl EU-Rechtsakte
und Strafgesetzbücher von Mitgliedstaaten identische
Begriffe wie “Geschäft”, “Versuch”, “Teilnahme”
verwenden, gibt es keine Leitprinzipien
für Begriffsbildung und Akzessorietätsfragen. Das alles kann
zu Unklarheiten und Komplikationen im gesamten Rechtssystem
führen. Jede innere Dissonanz sollte als ein Problem
betrachtet und so weit wie möglich vermieden werden,
besonders bei Begriffen, die Teil
des allgemeinen Strafrechts sind.