Beschreibung
Durch Abrechnungsbetrug und Korruption entstehen im
deutschen Gesundheitswesen jährlich geschätzte Schäden in
Milliardenhöhe. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz
wurden die Krankenkassen, die Kassenärztlichen
Vereinigungen und ihre Spitzenverbände durch die §§ 81a,
197a SGB V dazu verpflichtet, Stellen zur Bekämpfung von
Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten. Die Autorin
untersucht ihre Aufgaben und Befugnisse und prüft, welches
Verfahrensrecht einschlägig ist. Zudem ordnet sie die
Stellen in das Konzept der Compliance ein.
Sandra Isbarn war bis 2017 wissenschaftliche
Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht bei
Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms an der
Helmut-Schmidt-Universität und ist seitdem in der
Familienkasse Nord tätig.