Beschreibung
Gewalt gegen Kinder ist ein globales und alltägliches Problem. Vor allem Ärztinnen und Ärzten kommt bei der Entdeckung von Misshandlungen eine Schlüsselrolle zu. Doch sind sie als Berufsgeheimnisträger zugleich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dieser Konflikt wurde 2012 durch Verabschiedung des § 4 KKG erstmals geregelt. Dessen Analyse ist Gegenstand dieser Arbeit. Rechtsvergleichend werden die entsprechenden Regelungen aus Österreich und der Schweiz in die Betrachtung mit einbezogen. Auf dieser Grundlage wird am Ende ein Verbesserungsvorschlag für das deutsche Recht unterbreitet.
Die Verfasserin studierte Rechtswissenschaft in Bonn und Köln, bevor sie 2019 das 2. Staatsexamen ablegte. Seitdem ist sie als Fachlektorin tätig.