Beschreibung
Die Träger der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung
können sog. Auslandsversicherungen gründen. Zweck solcher
Einrichtungen ist, den Schutz des Sozialgesetzbuchs VII für
inländische Unternehmen mit Personal im Ausland zu
erweitern. Der Autor analysiert die bestehenden
Auslands-Unfall-Versicherungen in rechtlicher und
tatsächlicher Hinsicht. Neben weiteren Schwächen erkennt er
insbesondere deren finanzielle Anfälligkeit bei Großschäden.
Seine de lege ferenda-Vorschläge zeigen Möglichkeiten zur
Problemlösung auf, einschließlich einer Vereinfachung von
Organisationsstrukturen und -abläufen.
Rechtsassessor Helmut Ertel ist seit vielen Jahren
bei einer Berufsgenossenschaft tätig.