Beschreibung
Die Gestaltung der Rechtswahlklausel nimmt – insbesondere
bei Verträgen mit internationalen Vertragspartnern – eine
bedeutende Rolle ein. Durch das Festlegen einer geltenden
Rechtsordnung erlangen die Parteien Rechtssicherheit, da die
jeweiligen Rechte und Pflichten eindeutig definiert werden
und im Falle eines Rechtsstreits nicht ermittelt werden
muss, welches Recht für das Vertragsverhältnis zugrunde zu
legen ist. Insbesondere für den Einkauf in einem Unternehmen
kann dies von Vorteil sein, weil bei Kaufverträgen ohne
Rechtswahlklausel oftmals die Rechtsordnung des Verkäufers
zum Tragen kommt. Allerdings kann die Wahl des anzuwendenden
Rechts bei Vertragsverhandlungen zu Unstimmigkeiten führen,
da jeder Vertragspartner die Anwendung der eigenen
Rechtsordnung bevorzugt. Hier kommt als Kompromiss die
Anwendung des UN-Kaufrechts als vereinheitlichtes
materielles Recht für den grenzüberschreitenden Warenverkehr
in Frage. Dies wird in der Praxis jedoch häufig
ausgeschlossen. Dabei kann das UN-Kaufrecht aus Sicht der
Einkaufsabteilung im Vergleich zum deutschen Recht auch
einige Vorteile mit sich bringen.