Beschreibung
Wem gehören Daten? Bestehen Rechtslücken und braucht es ein
abstraktes Dateneigentum? Als Argument für ein solches Recht
wird oft das Problem der Insolvenz von Cloudbetreibern
zitiert. Verweigert der Insolvenzverwalter die Herausgabe,
fragt sich, ob und auf welcher Grundlage Nutzer ihre Daten
aussondern können. Das vorliegende Werk beschäftigt sich
neben der Ausgangsfrage, ob es de lege lata bereits
ein Dateneigentum gibt, damit, ob neue Zuordnungsrechte –
besonders vor dem Hintergrund insolvenzrechtlicher
Herausforderungen – geschaffen werden müssen.
Daniel Hußmann studierte in Düsseldorf,
Münster und Hull (England). Seit 2019 ist er zugelassener
Rechtsanwalt.