Beschreibung
Das Prinzip der seerechtlichen Haftungsbeschränkungen existiert seit Jahrhunderten weltweit und wird heutzutage vom Londoner Übereinkommen von 1976 geregelt. Dieses trifft innerhalb der Europäischen Union auf die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012. Die Verfasserin untersucht das Rangverhältnis der beiden Gesetzeswerke sowie, ob eine Anerkennung von gerichtlichen Entscheidungen aus Beschränkungsverfahren eines EU-Mitgliedsstaates in anderen Mitgliedsstaaten möglich ist. Dabei vergleicht sie die Rechtslage mit der des Luft-, Straßen- und Schienentransportrechts und mit dem US-amerikanischen Recht.
Die Verfasserin studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und ist nun als Syndikusrechtsanwältin tätig.
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