Beschreibung
Die wachsende Nachfrage führt zu stetigen
Entwicklungen im Bereich der Kinderwunschbehandlungsmedizin.
Mit der Mitochondrien-Ersatztherapie soll die Vererbung
genetischer Mitochondriopathien verhindert werden. Dabei
führt die in vitro durchgeführte Methode zu einem
Individuum, das das Erbgut von drei Personen in sich trägt.
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass die Methode durch das
Embryonenschutzgesetz untersagt ist, und beleuchtet das
strafrechtliche Verbot unter rechtlichen sowie ethischen
Gesichtspunkten.
Pia Martini ist Rechtsreferendarin im Bezirk
des OLG Köln.