Beschreibung
In fast jedem zweiten Haushalt in Deutschland leben Menschen zusammen mit Katzen, Hunden, Meerschweinchen, Zierfischen, Wellensittichen oder anderen Heimtieren. Die sogenannte Positivliste will die Haltung von Heimtieren verbieten – Ausnahmen gäbe es für diejenigen Heimtiere, die in einer Artenliste “positiv” genannt sind. Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme untersucht, welche rechtlichen Grenzen für die Einführung einer solchen Positivliste bestehen.
Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger ist Professor an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn. Er lehrt in den Bereichen Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Deutsches und Internationales Recht der Biotechnologie.