Beschreibung
Kennzeichnend für die Gestaltung von Publikumspersonengesellschaften in Form der GmbH & Co. KG ist es bislang, dass die Initiatoren der Vermögensanlage über ihre Gesellschafterstellung in der Komplementärin der Fondsgesellschaft maßgeblichen Einfluss auf die Führung dieser haben. Kommt es dabei zu Konflikten zwischen den Interessen der Initiatoren und denen der Anleger, haben diese als Kommanditisten und wirtschaftliche Risikoträger nur eingeschränkte rechtliche Möglichkeiten, gestaltend einzugreifen. Die vorliegende Untersuchung nimmt diese Ausgangslage zum Anlass, die Anleger mit der Einheitsgesellschaft in das Zentrum der Macht des Publikumsfonds zu holen, um auch gegen die Interessen der Initiatoren handlungsfähig bleiben zu können. Basierend auf einer ausführlichen Analyse des Zusammenspiels von Gesellschafts- und Kapitalanlagerecht kommt der Verfasser unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zu dem Ergebnis, dass die Einheitsgesellschaft nicht nur die gesetzlich gewünschte Vermeidung von möglichen Interessenkonflikten zwischen Gesellschaftern der Komplementärin und Kommanditgesellschaft gewährleistet, sondern es auch dem wirtschaftlichen Risikoträger ermöglicht, über die Auswahl der Geschäftsführung zu bestimmen.
Der Autor ist geschäftsführender Gesellschafter der Ownership-Gruppe in Hamburg und hat seit 2001 mehr als 200 Publikumsfonds verantwortlich strukturiert und in unterschiedlichen Funktionen auch geschäftsführend begleitet.