Beschreibung
Zwischen Insolvenz- und Steuerrecht besteht ein Zielkonflikt, dessen Auflösung der Gesetzgeber weitgehend der Rechtsprechung überlässt. Das betrifft ganz im Allgemeinen die insolvenzrechtliche Einordnung von Steuerforderungen – sei es mit Blick auf ihre Kollektivierung nach § 38 InsO, ihre Bevorrechtigung nach § 55 InsO oder sei es mit Blick auf die Aufrechnungsmöglichkeiten des Steuergläubigers. Der Autor nimmt sich dieser Problemlage an und versteht seine Arbeit als Gegenentwurf zur Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit.
Der Autor studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuerrecht an der Universität Münster. Promotionsbegleitend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer auf das Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwaltsgesellschaft in Düsseldorf tätig. Derzeit ist er Referent im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.