Beschreibung
Die katholische Kirche lebt mehr denn je in einer Welt, in
der sie anderen Religionen und Weltanschauungen begegnet.
Demgemäß kennt ihr internes Recht viele Berührungspunkte mit
Nichtchristen wie z. B. bei den Aufgaben von Bischof und
Pfarrer, im Vereinsrecht, bei der Verkündigung des
Evangeliums, im Tauf- und Eherecht sowie hinsichtlich der
Parteifähigkeit in Gerichtsprozessen. Der Autor analysiert
alle relevanten Gebiete, reflektiert sie systematisch und
liefert nützliche Hinweise für die kanonistische Praxis. Das
Ergebnis ist: Das Kirchenrecht achtet ungetaufte Personen
als Rechtssubjekte.
Burkhard Josef Berkmann (Prof. Dr. Dr.) ist
seit 2016 Professor für Kirchenrecht an der Kath.-Theol.
Fakultät der LMU München.