Beschreibung
Eine maßgebliche Neuerung im reformierten Schuldrecht ist der Rückgriff in
der Lieferkette. Die § § 478, 479 BGB normieren für den Letztverkäufer eine
spezielle Regressmöglichkeit gegenüber seinem Lieferanten. Erhebliches
Konfliktpotential resultiert dabei aus der unterschiedlichen
Interessenlage der Beteiligten. Der Verfasser zeigt, wie sich der
Gesetzgeber dieser Problematik angenommen hat. Die Rückgriffsrechte des
Letztverkäufers werden sowohl aus rechtsdogmatischer Sicht als auch aus
der Perspektive der ökonomischen Analyse des Rechts untersucht. Unter der
Prämisse einer effizienten Risikoverteilung ergibt sich ein weitreichender
Korrekturbedarf der § § 478, 479 BGB.