Beschreibung
Mit der Novelle aus dem Jahr 2004 hat der Gesetzgeber in § 43 TKG ein
Instrument in das Telekommunikationsgesetz eingeführt, das der
Bundesnetzagentur die Abschöpfung rechtswidrig erlangter
Wirtschaftsvorteile zugunsten des Bundeshaushalts ermöglicht. Ähnliche
Regelungen finden sich seit kurzem im UWG, EnWG und mit etwas längerer
Tradition auch im GWB. Ist § 43 TKG lediglich Ausdruck eines
gesetzgeberischen Trends staatlicher Abschöpfungsnormen oder wird er
künftig tatsächlich zu einer besseren Bekämpfung von Marktmissbräuchen
im Telekommunikationssektor beitragen? Die Arbeit weist nach, dass das Institut der
Vorteilsabschöpfung hierzu nur bedingt geeignet ist.