Beschreibung
Das vorliegende Werk untersucht das Verhältnis zwischen Recht und
Mentalität – oder genauer: “Recht als Kultur und Kultur als Recht”.
Versuche, dieses Verhältnis zu erforschen, können auf eine ehrwürdige
Tradition zurückblicken. Immerhin darf Montesquieu zu einem ihrer Väter
gezählt werden, wobei diese Tradition eher Geschichte, denn Aktualität
ist.
Das Verhältnis zwischen Recht und Kultur liegt zwar im Zentrum
rechtsethnologischer Untersuchungen, in rechtwissenschaftlichen
Dissertationen kommen kulturwissenschaftlich orientierte Fragestellungen
dagegen kaum zur Geltung. Dieser Herausforderung hat sich die vorliegende
Arbeit gestellt. Dazu war zunächst erforderlich, den dogmatisch verengten
rechtswissenschaftlichen Diskurs und die funktionalistische Methode in der
Rechtsvergleichung kulturtheoretisch zu öffnen, um sodann die
Rechtsethnologie mit dem positiven Recht vertraut zu machen. Letzteres war
insbesondere deshalb erforderlich, da die Rechtsethnologie ohne weiteres
und, ohne der Besonderheit des staatlich gesetzten Rechts Rechnung zu
tragen, von einem allfälligen Rechtspluralismus ausgeht.
Insgesamt entspricht der Gang der Arbeit dem wenig Üblichen: Länderkunde,
methodischtheoretische Überlegungen, Deskription des jeweils geltenden
Straßenverkehrsrechts und komparative Analyse werden miteinander
verknüpft.