Beschreibung
Haben Embryonen, Gameten und Stammzellen eine Würde oder einen Preis? Hat
die geklonte Hautzelle Menschenrechte? Darf eine Geburt allein der Rettung
eines Geschwisters dienen? Welche Mittel heiligt der medizinische Zweck?
Die Antworten Deutschlands und Großbritanniens scheinen unvereinbar: hier
strafrechtlich repressiv, dort flexibel präventiv. Europa kann auf eine
Verständigung nicht verzichten. Die Arbeit legt historische und ethische
Wurzeln des britischen Rechts der Reproduktionsmedizin,
Embryonenforschung, PID und des Klonens frei. Nachgewiesen werden
Einflüsse des Utilitarismus, der Jahrhunderte alten Rechtsprechung und des
Selbstverständnisses Großbritanniens.
Für Deutschland sucht die Arbeit auf dem Boden des Grundgesetzes nach
Ordnungsstrukturen, um die Regelungslücken des Embryonenschutzgesetzes zu
vermeiden. Pars pro toto entsteht ein Beitrag zur Diskussion um Freiheit
und Verantwortung der Wissenschaft.
Stefan Schulz studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier
und Nancy. Die Arbeit entstand im Biomedical Forum der Universität von
Oxford. Der Verfasser arbeitet als Rechtsanwalt im Medizin- und
Arzneimittelrecht.