Beschreibung
Seiner Herkunft aus dem Römischen Recht folgend findet der historische
Konkurs in weiten Teilen Deutschlands vor der Reichsgründung von 1871 im
Rahmen eines ordentlichen Prozesses statt. Der Konkursprozess dient der
Wahrheitsfindung, nicht der Regelung eines wirtschaftlich unerwünschten
Zustands.
Ausgedehnte Handelsbeziehungen, der gute Ruf eines Wirtschaftsstandortes
und nicht zuletzt die fortschreitende Industrialisierung lassen dieses
Verfahren an seine Grenzen stoßen: Die Handhabung in einem
Zweiparteienstreit passt nicht auf ein komplexes Beziehungsgeflecht von
Gläubigern und Schuldnern mit widerstreitenden Interessen. Man sucht
andere Wege, die Krisensituation zu bewältigen.
Die Autorin, Rechtsanwältin mit Spezialisierung im Insolvenzrecht, stellt
in ihrer Grundlagenuntersuchung exemplarisch den Weg des Konkursverfahrens
in Deutschland seit 1700 vom Prozess zum Marktordnungsverfahren dar. Das
Verfahren ist im Fluss – auch heute.