Beschreibung
Welche rechtliche Stellung haben Frauen als “Gemeindeleiterinnen” in einer
römisch-katholischen Pfarrei? Durch ausserordentliche bischöfliche
Beauftragung nehmen sie die gleichen Aufgaben der Leitung wie Diakone
innerhalb einer Pfarrei wahr. Das Amt der “Gemeindeleiterin”, welches im
Ausnahmerecht geregelt ist, hat über das Missionsrecht Eingang in das
kirchliche Gesetzbuch gefunden. Die als Ausnahmeregelung konzipierte Norm
findet heute weltweit in vielen Diözesen regelmässige Anwendung. Befindet
sich die katholische Kirche in einer neuen Missionssituation? Wie üben
Frauen Hirtensorge in einer Pfarrei aus? Welche Lösungsmöglichkeiten
ergeben sich daraus für einen verantworteten Umgang mit dem
Priestermangel?
Michèle Adam Schwartz, Mutter von vier Söhnen,
Familienfrau, Seelsorgerin und Theologin war als Gemeindeleiterin ad
interim im Bistum Basel tätig.