Beschreibung
Anhand des Webdesigns nimmt sich die Arbeit der Immaterialgüterverträge
an. Im Kern sind drei das Vertragsrecht durchziehende Trennlinien
involviert: Die Unterscheidung zwischen bestehenden und herzustellenden
Gütern, dauerhafter Überlassung und Dauerschuldverhältnis sowie zwischen
Sachen, Rechten und sonstigen Gegenständen. Letztere Kategorisierung
berührt das Verhältnis zwischen körperlichen und immateriellen Gütern an
seiner Wurzel und ist Angelpunkt für die Behandlung von
Immaterialgüterverträgen – geht es um eine Sache, ein Recht, etwas ganz
anderes oder gar um eine Mischung aus alledem?