Beschreibung
Die Arbeit befasst sich rechtsvergleichend mit dem Grundrechtsschutz
im deutschen und im ukrainischen Verfassungsrecht, das aufgrund des
politischen und rechtlichen Transformationsprozesses in vielfältiger
Veränderung ist. Es erscheint sinnvoll, die entwickelten Konzepte des
deutschen Rechts auf ihre Vergleichbarkeit mit dem ukrainischen Recht zu
überprüfen und manches zur Schließung von Lücken in das andere Recht zu
übertragen. Ein solcher Schritt ist gerechtfertigt, weil in Gesamteuropa
wesentliche Konvergenzprozesse im Verfassungsrecht stattfinden, die zu
einer inhaltlichen Annäherung der Rechtssysteme führen.